Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teppichreinigung Ruhr GmbH & Co. KG, Oespeler Kirchweg 8, 44379 Dortmund
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§ 1 Geltungsbereich
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags gültigen Fassung gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn. wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen der Teppichreinigung Ruhr GmbH & Co. KG kommt durch beiderseitige Unterschrift der vollständig ausgefüllten Auftragsbestätigung zustande. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zum Vertragsschluss gültigen Preise, die aus dem Internetauftritt oder dem Aushang im Geschäft ersichtlich sind.
§ 3 Ausführung
Die Teppich- und Polsterreinigung wird sachgemäß und schonend ausgeführt. Die Entfernung von Verschmutzungen und Verfleckungen kann nur so weit vorgenommen werden, als dies nach dem fachlichen und technischen Stand der modernen Teppich- und Polsterreinigung möglich ist
§ 4 Rücktritt
Der Textilreiniger ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich bei der sachgemäßen Teppichreinigung ergibt, dass der Auftrag wegen nicht offenkundiger Beschaffenheit unausführbar Ist Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Kunde nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Teppichs in dem an die Firma Teppichreinigung Ruhr GmbH & Co. KG überlassenen Zustand
§ 5 Haftung
1. Für Schäden, die durch die Beschaffenheit des eingelieferten oder zu bearbeitenden Reinigungsguts verursacht werden und nach einfacher fachmännischer Warenschau nicht erkennbar waren (zum Beispiel Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel), ist die Teppichreinigung Ruhr GmbH & Co. KG nicht verantwortlich und übernimmt somit keine Haftung. Dasselbe gilt für Reinigungsgut, dass nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es n1ch, entsprechend gekennzeichnet ist oder der Textilreiniger dies durch einfache, fachmännische Warenschau nicht erkennen kann ausdrücklich weisen wir hiermit auf die Gefahr der Farbverblassungen bzw. Vergilbung bei manchen Reinigungsgütern hin
2. Soweit die Teppichreinigung Ruhr GmbH & Co. KG zur Haftung verpflichtet ist‘. kann nur ein Geldersatz verlangt werden. Die Teppichreinigung Ruhr GmbH & Co. KG haftet in Höhe des Zeitwertes, maximal jedoch bis zum 15-fachen des Bearbeitungspreises. Die Haftungsgrenze gilt nicht bei Verlust des Reinigungsgutes sowie Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 6 Rückgabe
1. Die Rückgabe des Reinigungsguts erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung. Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen (z B durch Vorlage des Personalausweises oder des Führerscheins).
2. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von acht Wochen nach Erteilung des Reinigungsauftrags abholen. Geschieht das nicht innerhalb dieses Termins, so werden nach diesem Zeitpunkt Lagergebühren fällig.
3. Ist der Kunde unter der in der Auftragsbestätigung angegebenen Adresse nicht zu ermitteln, ist der Textilreiniger zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung des Reinigungsguts berechtigt. Solche Textilien, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden Der Anspruch des Kunden auf einen etwaigen Verwertungserlös bleibt insoweit unberührt, als dieser den Reinigungspreis zuzüglich Lagergebühren übersteigt.
§ 7 Mängel
1. Der Kunde muss (z.B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung) beweisen, dass das Reinigungsgut vom Textilreiniger bearbeitet wurde.
2. Mängel sind unverzüglich nach Rückgabe zu rügen. Bei offensichtlichen Mängeln gilt die erbrachte Leistung nach einer Woche als ordnungsgemäß erbracht und vom Auftraggeber abgenommen, ansonsten nach zwei Wochen.
§ 8 Zahlung, Fälligkeit
1. Der Rechnungsbetrag ist in der Regel bei Auslieferung an den Kunden bzw. bei Abholung fällig und in bar zu zahlen Eine davon abweichende Regelung, die Überweisung des Rechnungsbetrages binnen 2 Wochen nach Auslieferung bzw. Abholung, ist auf dem Auftragsformular anzugeben.
2. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht Im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht
§ 9 Termine
In der Auftragsbestätigung angegebene Termine werden nach Möglichkeit eingehalten, gelten aber als unverbindlich. Aus nicht eingehaltenen Terminen können keine Ersatzansprüche hergeleitet werden.
§ 10 Verjährung
1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund- beträgt ein Jahr.
2. Die Verjährungsfrist nach Abs. 1 gilt jedoch mit folgender Maßgabe
a) Die Verjährungsfrist gilt generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
b) Die Verjährungsfrist gilt nicht für Fälle des§ 634a Abs. 1 Nr 1, 2 BGB.
c) Die Verjährungsfrist gilt zudem nicht für Schadensersatzansprüche und bei grob fahrlässigen Pflichtverletzungen Im Falle – nicht in der Erbringung einer mangelhaften Reinigung bestehender – schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.
3. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Annahme.
4. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt
5. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.
6. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 11 Gerichtsstand
Hat eine Vertragspartei ihren Sitz bzw. Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Sitz der Teppichreinigung Ruhr GmbH & Co. KG nichtausschließlicher Gerichtsstand. Ausschließliche Gerichtsstände, z.B. für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben unberührt.
§ 12 Gesetzliche Bestimmungen, Salvatorische Klausel
Ergänzend zu diesen AGB bzw. für alle in diesen AGB nicht geregelten Fälle gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.